Die Preise für Stahl und Ziegel könnten in den kommenden Wochen steigen. Erste Baustofflieferanten haben bereits Preiserhöhungen angekündigt. Es zeichnet sich ab, dass weitere Lieferanten nachziehen werden. Andere Baustoffe sind von den Ankündigungen bisher nicht betroffen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch bei aus Erdöl verarbeiteten Baustoffen die Preise steigen werden. Ursächlich hierfür ist aktuelle Lage im Nahen Osten. Insbesondere die faktische Blockade der Straße von Hormus wirkt sich auf die Lieferketten aus. Lieferengpässe könnten insbesondere bei den aus Erdöl verarbeiteten Rohstoffen folgen.
Praxistipp: Vereinbaren Sie kurze Bindefristen!
Unsere Empfehlung an Bauunternehmer lautet daher, eigene Angebote an Auftraggeber zeitlich möglichst kurz zu befristen („... an mein Angebot halte ich mich längstens bis ... gebunden.“) und die Risiken von Preissteigerungen im Rahmen der Preiskalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
Preisanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen einer strengen gesetzlichen Inhaltskontrolle und sind wirksam kaum zu vereinbaren. So ist bei Verträgen mit Verbrauchern die Preisanpassung in AGBs innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss gesetzlich ausgeschlossen.
Achtung: Im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe können Angebote weder befristet noch unter dem Vorbehalt der Preisanpassung abgegeben werden. Hier verbleibt nur die Möglichkeit, die Preissteigerungen entsprechend einzukalkulieren.

