Das Wachstumschancengesetz sieht die Einführung der Empfangspflicht für E-Rechnungen im B2B Bereich ab 01.01.2025 zwischen im Inland ansässigen Unternehmen vor. Bei E-Rechnungen handelt es sich nicht um PDF-Dateien oder Daten in einem anderen beliebigen digitalen Format, sondern um einen Datensatz nach bestimmten Vorgaben laut DIN EN 16931. Die derzeit gängigen Formate „XRechnung“ sowie „ZUGFeRD“ erfüllen diese normativen Anforderungen. Das Format „ZUGFeRD“ hat dabei den Vorteil, dass die Datensätze über eine eingebettete PDF-Datei verfügen, sodass die Rechnung auch mit einem PDF-Viewer geöffnet und visualisiert werden kann.
Der Startschuss zur schrittweisen Einführung fällt am 1. Januar 2025, ab welchem die Empfangsflicht im B2B-Bereich gilt. Es folgt die schrittweise verpflichtende Einführung im B2B-Bereich. Mit Zustimmung des Empfängers kann mit der Ausstellung deshalb später gestartet werden. Der Zeitraum richtet sich hier nach dem Jahresumsatz des betreffenden Unternehmens: bei einem Umsatz über 800.000 Euro endet diese Möglichkeit am 31.12.2026 und darunter am 31.12.2027. Ab 2028 wird also auch das Versenden von E-Rechnungen zum Standard. Auf welchem Weg der Empfang und Versand geschieht, ist gesetzlich nicht vorgegeben, sodass beispielsweise die E-Mail weiterhin das Mittel der Wahl bleiben kann.
Da gängige ERP-Systeme, Buchhaltungssoftwares und weitere zahlreiche IT-Dienstleister Lösungen anbieten, ist die Umstellung von einer bereits datensatzbasierten Arbeitsweise auf die E-Rechnung ohne Probleme möglich. Etwas mehr Zeit sollten Sie einplanen und investieren, falls Sie Ihre Rechnungen noch per Word oder Excel erstellen. Wenn Sie sich zum Thema informieren wollen, melden Sie sich gerne zu unserer Online-Veranstaltung am 3. Juli mit einem Referenten von DATEV an oder wenden Sie sich an unsere Digitalisierungsreferentin.