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Ausbildungsprämie kann auch bei „Saison-Kug“ beantragt werden

Ziel des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ ist es, ausbildende Betriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation dabei zu unterstützen, Ausbildungskapazitäten aufrecht zu erhalten oder zu steigern. Im Rahmen dieses Bundesprogramms kann eine Ausbildungsprämie auch bei Saison-Kurzarbeitergeld („Saison-Kug“) beantragt werden.

Voraussetzungen

Eine Ausbildungsprämie erhält ein Betrieb, wenn er seine Ausbildungsleistung gegenüber dem Schnitt der vergangenen drei Jahre nicht verringert. Die Förderung kann auch Baubetrieben gewährt werden, wenn in der ersten Jahreshälfte 2020 für mindestens einen Monat Kurzarbeitergeld bezogen wurde. Hierzu zählt auch das Saison-Kurzarbeitergeld („Saison-Kug“). 

Antragsstellung und Beratung

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass derzeit noch genügend Mittel vorhanden sind, sodass ein zeitnaher Antrag auch für Ausbildungsverhältnisse empfohlen wird, die zum 1. September 2020 begonnenen wurden. Bei der Förderung handelt es sich um eine sogenannte „De-minimis-Förderung“. Dabei dürfen mehrere Fördermaßnahmen zusammengerechnet einen Schwellenwert von 200.000 Euro in den vergangenen drei Kalenderjahren nicht übersteigen. 

Das Antragsformular und die zugehörigen Anlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Weitere Informationen zur Beratung finden Sie unter www.vbw-bayern.de

Ausbildungsprämie

Foto: LBB